Nachdem ich mich vor einiger Zeit in einem Beitrag zur Internetzensur bereits mit den Zenursula’schen Gesetzten befasst habe, musste ich heute bei folgender Spiegel Nachricht unwillkürlich grinsen. Nachdem nicht nur die Blogsphäre und viele Zeitungen über die Unsinnigkeit der vorgehensweise berichtet haben, hat nun auch endlich ein Gericht dem Gemauschel, dass gerade vor sich geht, ein Ende bereitet.
Nachdem das BKA ja bereits mit ihrer “Verschlusssache” zurückgerudert ist, hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Rechtmäßigkeit der jetzigen Einführung der Sperrlisten bezweifelt. Es geht sogar so weit, eine eidesstattliche Erklärung von BKA-Präsident Jörg Ziercke zu fordern, in der er erklärt, dass bisher keine Sperrlisten an Provider ausgegeben wurden.
Weiter heisst es in der Begründung:
Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute. Mithin muss im vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage - wie vom Bundestag beschlossen - bis heute nicht besteht.
Ich finde, dass ist ein gutes Zeichen, dass man die Hoffnung auf den Rechtstaat unter Umständen doch nicht aufgeben muss.